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   VGH Bayern, 03.02.2004 - 6 CS 03.2254   

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https://dejure.org/2004,30529
VGH Bayern, 03.02.2004 - 6 CS 03.2254 (https://dejure.org/2004,30529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2004 - 6 CS 03.2254 (https://dejure.org/2004,30529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 6 CS 03.2254 (https://dejure.org/2004,30529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Erstmalige Herstellung einer Anbaustraße, Erschlossensein einer Privatstraße, Erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 12.07.2001 - 6 B 98.1298
    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2004 - 6 CS 03.2254
    Die Grundsätze der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Juli 2001 (6 B 98.1298) fänden aufgrund der Besonderheiten dieses Einzelfalls keine Anwendung.

    Privatstraßen, die im Eigentum eines Dritten stehen, können deshalb im Regelfall keine vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinn von § 242 Abs. 1 BauGB bzw. des bis zum 30. Juni 1987 geltenden § 180 Abs. 2 BBauG und somit auch keine bereits vor Inkrafttreten des neuen Erschließungsbeitragsrechts hergestellten Erschließungsanlagen sein (BayVGH vom 12.7.2001 - 6 B 98.1298; Ludyga/Steiner/Hesse, Erschließungsbeitrag, § 128 BauGB RdNr. 141).

    Eine Erschließungsanlage ist erst dann erstmalig hergestellt, wenn sie insgesamt, d.h. insbesondere in ihrer gesamten Ausdehnung (Länge und Breite), den vorgesehenen Zustand erreicht hat und nicht nur - wie hier - auf einer kurzen Teilstrecke (vgl. BayVGH vom 12.7.2001 a.a.O.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 13 RdNr. 54).

  • VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 122/14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Abrechnungszeitraum; Abweichung vom

    Privatstraßen, die im Eigentum eines Dritten stehen, können deshalb im Regelfall keine vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinn von § 242 Abs. 1 BauGB bzw. des bis zum 30.06.1987 geltenden § 180 Abs. 2 BBauG und somit auch keine bereits vor Inkrafttreten des neuen Erschließungsbeitragsrechts hergestellte Erschließungsanlagen sein (vgl. BayVGH, B. v. 03.02.2004 - 6 CS 03.2254 -, juris m. w. N.; OVG Schleswig, B. v. 17.10.2006 - 2 MB 19/08; U. v. 21.11.1996 - 2 L 229/95 -, juris, Rn. 54).
  • VG Regensburg, 30.09.2020 - RN 11 S 20.1755

    Festsetzung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei ehemaliger

    Privatstraßen, die im Eigentum eines Dritten stehen, können deshalb im Regelfall keine vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinn von § 242 Abs. 1 BauGB bzw. des bis zum 30.6.1987 geltenden § 180 Abs. 2 BBauG und somit auch keine bereits vor Inkrafttreten des neuen Erschließungsbeitragsrechts hergestellte Erschließungsanlagen sein (BayVGH, B.v. 3.2.2004 - 6 CS 03.2254 - juris; BayVGH, U.v. vom 12.7.2001 - 6 B 98.1298 - juris).

    Die Straßenverhältnisse vor diesem Zeitpunkt müssen außer Betracht bleiben (BayVGH, B.v. 3.2.2004 - 6 CS 03.2254 - juris; BayVGH v. 9.11.1990 - 6 CS 90.02169 - juris; BayVGH v. 28.9.1987 BayVBl 1988, 755).

  • VG Augsburg, 23.04.2009 - Au 2 K 06.384

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 3. Februar 2004 zurück (Az. 6 CS 03.2254).

    Bei übernommenen, vormals privaten Anlagen ist der Zeitpunkt der erstmaligen endgültigen Herstellung frühestens jener der Übereignung an die Gemeinde, da sie vor Erlangung des Eigentums mangels rechtlicher Einwirkungsmöglichkeit ihren Ausbauwillen nicht zum Tragen bringen kann (BayVGH vom 3.2.2004 Az. 6 CS 03.2254 Juris-RdNr. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 22.10.2010 - 6 BV 09.1363

    Erschließungsbeitragsrecht; Grundstückseigentümer; Gesellschaft bürgerlichen

    Nachdem ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren ohne Erfolg geblieben war (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2004 - 6 CS 03.2254), wies die Regierung von Schwaben die Widersprüche der Kläger gegen die genannten Vorausleistungsbescheide mit Widerspruchsbescheiden vom 7. Februar 2006 als unbegründet zurück.
  • VG Ansbach, 08.12.2022 - AN 3 S 22.01791

    Erschließungsbeitragsrecht, Festsetzungsfrist, Beitragserhebungsverbot,

    Hinzu kommt, dass von der beabsichtigten Herstellung einer örtlichen Erschließungsanlage, nur dann gesprochen werden könnte, wenn die Gemeinde wenigstens teilweise Trägerin der Straßenbaulast gewesen wäre (BayVGH, B.v. 3.2.2004 - 6 CS 03.2254 - juris Rn. 20).
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