Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.02.2004 - 6 CS 03.2254 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erschließungsbeitragsrecht: Erstmalige Herstellung einer Anbaustraße, Erschlossensein einer Privatstraße, Erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 12.08.2003 - Au 2 S 03.89
- VGH Bayern, 03.02.2004 - 6 CS 03.2254
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 12.07.2001 - 6 B 98.1298
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2004 - 6 CS 03.2254
Die Grundsätze der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Juli 2001 (6 B 98.1298) fänden aufgrund der Besonderheiten dieses Einzelfalls keine Anwendung.Privatstraßen, die im Eigentum eines Dritten stehen, können deshalb im Regelfall keine vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinn von § 242 Abs. 1 BauGB bzw. des bis zum 30. Juni 1987 geltenden § 180 Abs. 2 BBauG und somit auch keine bereits vor Inkrafttreten des neuen Erschließungsbeitragsrechts hergestellten Erschließungsanlagen sein (BayVGH vom 12.7.2001 - 6 B 98.1298; Ludyga/Steiner/Hesse, Erschließungsbeitrag, § 128 BauGB RdNr. 141).
Eine Erschließungsanlage ist erst dann erstmalig hergestellt, wenn sie insgesamt, d.h. insbesondere in ihrer gesamten Ausdehnung (Länge und Breite), den vorgesehenen Zustand erreicht hat und nicht nur - wie hier - auf einer kurzen Teilstrecke (vgl. BayVGH vom 12.7.2001 a.a.O.;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 13 RdNr. 54).
- VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 122/14
Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Abrechnungszeitraum; Abweichung vom …
Privatstraßen, die im Eigentum eines Dritten stehen, können deshalb im Regelfall keine vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinn von § 242 Abs. 1 BauGB bzw. des bis zum 30.06.1987 geltenden § 180 Abs. 2 BBauG und somit auch keine bereits vor Inkrafttreten des neuen Erschließungsbeitragsrechts hergestellte Erschließungsanlagen sein (vgl. BayVGH, B. v. 03.02.2004 - 6 CS 03.2254 -, juris m. w. N.; OVG Schleswig, B. v. 17.10.2006 - 2 MB 19/08;… U. v. 21.11.1996 - 2 L 229/95 -, juris, Rn. 54). - VG Regensburg, 30.09.2020 - RN 11 S 20.1755
Festsetzung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei ehemaliger …
Privatstraßen, die im Eigentum eines Dritten stehen, können deshalb im Regelfall keine vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinn von § 242 Abs. 1 BauGB bzw. des bis zum 30.6.1987 geltenden § 180 Abs. 2 BBauG und somit auch keine bereits vor Inkrafttreten des neuen Erschließungsbeitragsrechts hergestellte Erschließungsanlagen sein (BayVGH, B.v. 3.2.2004 - 6 CS 03.2254 - juris; BayVGH, U.v. vom 12.7.2001 - 6 B 98.1298 - juris).Die Straßenverhältnisse vor diesem Zeitpunkt müssen außer Betracht bleiben (BayVGH, B.v. 3.2.2004 - 6 CS 03.2254 - juris; BayVGH v. 9.11.1990 - 6 CS 90.02169 - juris; BayVGH v. 28.9.1987 BayVBl 1988, 755).
- VG Augsburg, 23.04.2009 - Au 2 K 06.384
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag
Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 3. Februar 2004 zurück (Az. 6 CS 03.2254).Bei übernommenen, vormals privaten Anlagen ist der Zeitpunkt der erstmaligen endgültigen Herstellung frühestens jener der Übereignung an die Gemeinde, da sie vor Erlangung des Eigentums mangels rechtlicher Einwirkungsmöglichkeit ihren Ausbauwillen nicht zum Tragen bringen kann (BayVGH vom 3.2.2004 Az. 6 CS 03.2254 Juris-RdNr. 20 m.w.N.).
- VGH Bayern, 22.10.2010 - 6 BV 09.1363
Erschließungsbeitragsrecht; Grundstückseigentümer; Gesellschaft bürgerlichen …
Nachdem ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren ohne Erfolg geblieben war (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2004 - 6 CS 03.2254), wies die Regierung von Schwaben die Widersprüche der Kläger gegen die genannten Vorausleistungsbescheide mit Widerspruchsbescheiden vom 7. Februar 2006 als unbegründet zurück. - VG Ansbach, 08.12.2022 - AN 3 S 22.01791
Erschließungsbeitragsrecht, Festsetzungsfrist, Beitragserhebungsverbot, …
Hinzu kommt, dass von der beabsichtigten Herstellung einer örtlichen Erschließungsanlage, nur dann gesprochen werden könnte, wenn die Gemeinde wenigstens teilweise Trägerin der Straßenbaulast gewesen wäre (BayVGH, B.v. 3.2.2004 - 6 CS 03.2254 - juris Rn. 20).